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Sicherer Kinderspielplatz
Wer muss Spielplätze prüfen lassen?  Kommunen  Städte  Gemeinden Privaten Spielplatzbetreiber z.B.  Hausverwaltungen,       Genossenschaften, Immobiliengesellschaften,  Freizeiteinrichtungen, Campingplätze, Parkbetreiber und Gaststätten mit Spielplätzen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB) und der DIN 1176 und 1177. Wie muss ein Spielplatz geprüft werden? Inspektion und Wartung Die Inspektion und Wartung der Geräte und Geräteteile sollte nach den Anleitungen des Herstellers mindestens in der Häufigkeit erfolgen, wie vom Hersteller angegeben ist. a) Visuelle Routine-Inspektion Diese dient der Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen, die sich als Folge von Vandalismus, Benutzung oder Witterungseinflüssen ergeben können, z. B. können diese in Form von zerbrochenen Teilen, zerbrochenen Flaschen in Erscheinung treten. Für stark beanspruchte oder durch Vandalismus gefährdete Spielplätze kann eine tägliche Inspektion dieser Art erforderlich sein. b) Operative Inspektion Hierbei handelt es sich um eine detailliertere Inspektion zur Überprüfung der Betriebssicherheit und der Stabilität der Anlage insbesondere in Bezug auf jedweden Verschleiß. Diese Inspektion sollte alle 1 bis 3 Monate oder nach Maßgabe der Hersteller-Anweisungen vorgenommen werden. c) Jährliche Hauptinspektion Komplette Sicherheitstechnische Untersuchung der Spielgeräte nach DIN EN Norm 1176 und 1177, sowie den Herstellerangaben. Sind nur durch den SACHKUNDIGEN durchzuführen
Spielplatzprüfung