Sicherer Kinderspielplatz
Wer muss Spielplätze prüfen lassen?
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Kommunen
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Städte
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Gemeinden
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Privaten Spielplatzbetreiber z.B. Hausverwaltungen,
Genossenschaften, Immobiliengesellschaften,
Freizeiteinrichtungen, Campingplätze, Parkbetreiber und
Gaststätten mit Spielplätzen im Rahmen der
Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB) und der DIN 1176
und 1177.
Wie muss ein Spielplatz geprüft werden?
Inspektion und Wartung
Die Inspektion und Wartung der Geräte und Geräteteile sollte
nach den Anleitungen des Herstellers mindestens in der
Häufigkeit erfolgen, wie vom Hersteller angegeben ist.
a) Visuelle Routine-Inspektion
Diese dient der Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen,
die sich als Folge von Vandalismus, Benutzung oder
Witterungseinflüssen ergeben können, z. B. können diese in
Form von zerbrochenen Teilen, zerbrochenen Flaschen in
Erscheinung treten. Für stark beanspruchte oder durch
Vandalismus gefährdete Spielplätze kann eine tägliche
Inspektion dieser Art erforderlich sein.
b) Operative Inspektion
Hierbei handelt es sich um eine detailliertere Inspektion zur
Überprüfung der Betriebssicherheit und der Stabilität der
Anlage insbesondere in Bezug auf jedweden Verschleiß. Diese
Inspektion sollte alle 1 bis 3 Monate oder nach Maßgabe der
Hersteller-Anweisungen vorgenommen werden.
c) Jährliche Hauptinspektion
Komplette Sicherheitstechnische Untersuchung der Spielgeräte
nach DIN EN Norm 1176 und 1177, sowie den Herstellerangaben.
Sind nur durch den SACHKUNDIGEN durchzuführen